FREIE PLÄTZE: 2 ab März 2025

Kosten und Vertrag

Kosten und Vertrag

Wenn alles gut passt und ihr euch vorstellen könnt, dass sich euer Kind und auch ihr euch bei mir gut aufgehoben fühlt, dann machen wir die Verträge fertig. Die Einzelheiten besprechen wir dann persönlich.

Mein Platzangebot umfasst 40 Stunden pro Woche. 
Die Kosten für die Betreuung richten sich nach den benötigten Stunden und sind an das zuständige Jugendamt monatlich zu entrichten.
Ein Platz in der Kindertagespflege kostet nicht mehr als ein Platz in einer Kita. Einkommensschwache Familien können eine finanzielle Unterstützung beantragen.
Zu den monatlichen Gebühren kommt noch eine Verpflegungspauschale, diese umfasst auch das Mittagessen von Kindern, die mehr als 25 Std. pro Woche betreut werden. Für Stadtkinder erfolgt die Abrechnung über den Fachdienst Kinderbetreuung. Landkreiskinder rechnen direkt mit ihrer Tagespflegeperson ab.
Wird spezielle Nahrung gebraucht, dann bitte diese zur Verfügung stellen und mitbringen.


 

Betreuungszeiten/Urlaubsregelung

Meine Rahmenzeiten sind von Montag bis Freitag von 7 bis 15.00 Uhr. Alle Kinder sollen bis spätestens 9 Uhr da sein, damit wir gemeinsam mit einem gesunden Frühstück in den Tag starten können.

Achtung: Nach den Sommerferien 2025 wird es neue Betreuungszeiten geben. Montag bis Donnerstag von 7:00 bis 15:00 Uhr und Freitags von 7:00 bis 11:00 Uhr. Mein Platzangebot umfasst dann 36 Betreuungsstunden pro Woche.

Die Ruhezeit von 11:45 bis 13.45 Uhr bitte ich einzuhalten, denn besonders jüngere Kinder brauchen eine Auszeit und einen Mittagsschlaf um sich erholen zu können. Mein Arbeitstag endet um 14.30 Uhr, da auch ich Familie und Termine nach Feierabend habe, bitte ich um eine pünktliche Abholung der Kinder.

Ich habe 30 bis 35 Urlaubstage pro Jahr. 25 Tage davon werden spätestens im Januar für das laufende Jahr bekanntgegeben. Die restlichen Tage möchte ich mir flexibel und offen halten. Zudem stehen mir drei Fortbildungstage zu, deren Termine oftmals erst kurzfristig bekannt gegeben werden können.

Eine Vertretung im Krankheitsfall meinerseits ist durch das Jugendamt in Form eines tollen Vertretungsprojektes am Wilhelmsplatz geregelt.